Unser Vorschlag einer neuen Grundsicherung zielt vor allem darauf, die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen deutlich zu verbessern. Denn die allermeisten von ihnen wollen arbeiten!
Häufig ohne Ausbildung oder ausreichende Deutschkenntnisse finden sie oft nur schlecht bezahlte Gelegenheitsarbeiten. Sie brauchen eine umfassende Beratung und Unterstützung sowie passende Angebote zur Qualifikation. Dazu müssen wir die Jobcenter finanziell besser ausstatten. Es muss Schluss sein mit der falschen Politik der Ampelkoalition, die Mittel für die Arbeitsvermittlung als Spargroschen zu missbrauchen. Vielerorts werden händeringend Arbeitskräfte gesucht – da muss es gelingen, mehr arbeitsfähige Arbeitslose in Arbeit zu bringen. Ihnen eine Chance auf Teilhabe und Eigenverantwortung zu eröffnen, muss das Ziel unseres Sozialstaates sein, nicht die Verwaltung von Arbeitslosigkeit.
Zugleich gilt: auch Leistungsempfänger müssen ihren Beitrag leisten, um wieder Arbeit zu finden. Um Mitwirkungspflichten durchzusetzen, braucht es spürbarere Möglichkeiten der Leistungskürzung. Im Einklang mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagen wir: wer eine angebotene Arbeit ablehnt, ist nicht bedürftig, sollte keine Leistung mehr für sich erhalten – wohl aber etwa für seine Kinder. Gewiss: das trifft nur auf eine kleine Minderheit zu. Doch solches Verhalten zu dulden, setzt die Bereitschaft zur Solidarität bei denen aufs Spiel, die mit ihren Steuern und Beiträgen unseren Sozialstaat erst möglich machen. Für uns gehören Fördern und Fordern zusammen. Denn Solidarität ist keine Einbahnstraße.
Der Artikel ist hier zu finden (Bezahlschranke), das KONTRA schrieb Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland.