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Vertrauensarbeitszeit weiter ermöglichen!

In seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag machte Hermann Gröhe deutlich: "Wir wollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie den Arbeitgebern den Rücken stärken, der Bundesminister für Arbeit und Soziales möchte sie entmündigen."

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Einmal mehr macht die Unionsfraktion sehr konkrete Vorschläge, um zu helfen, wenn die Ampel nicht weiter weiß, sich nicht einigt und hinter den eigenen Zielen zurückbleibt.

Ja, es besteht Handlungsbedarf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das den Unternehmen aufgibt, die Arbeitszeitaufzeichnung zu ermöglichen. Das Bundesarbeitsgericht hat dies so interpretiert, dass eine Arbeitszeiterfassung erfolgen muss. Zur Unsicherheit haben noch Fragen und Antworten auf der Homepage des Bundesarbeitsministeriums beigetragen. Also wollte die Ampel handeln und hat angekündigt: Bis Ende 2022 ist das Ding geregelt. - Nichts ist geregelt, und deswegen helfen wir Ihnen etwas auf die Sprünge, meine Damen, meine Herren.

Inzwischen gibt es ja auch einen Arbeitsentwurf des Arbeitsministeriums. Zu diesem Vorschlag sagte Johannes Vogel gestern: Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das der Auffassung des Arbeitsministers entspricht, und wenn das so wäre, müsste der mal gründlich nachdenken.

Meine Damen, meine Herren, hier geht es nicht um irgendeine kleine Frage. Es geht nicht um eine Technik der Aufzeichnung. Es geht um Ihr Bild von Arbeit, von Arbeitsverhältnissen, vom Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Arbeitgeber. Um es sehr klar zu sagen: Wir stehen an der Seite derer, die für Arbeitnehmerschutz sind und die Arbeitnehmer vor ausbeuterischen Arbeitsbedingungen schützen wollen.

Der Kollege Stephan Stracke und ich waren gestern Nachmittag mit Mitarbeitern von Faire Mobilität in Brandenburg auf einer Autobahnraststätte unterwegs, haben dort mit osteuropäischen Fernfahrern geredet und die eindrucksvolle Arbeit der Beratungskräfte von Faire Mobilität vor Ort wahrgenommen. Wir wollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Rücken stärken. Die Überlegungen des Arbeitsministeriums zielen darauf, sie zu entmündigen.

Meine Damen und Herren, das wird auch daran deutlich, dass die Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts nach ihrer Entscheidung als Erstes gesagt haben: Für uns gilt das nicht. - Als Richterin und Richter muss man also auch abends nach der Sportsendung noch an einem Urteil sitzen dürfen. Das dient bei Richtern der Rechtsfindung; bei angestellten Anwältinnen und Anwälten soll das verboten sein - sehr originell. Und als die Vorschläge von Herrn Heil kamen, hat Herr Voßkuhle wortgewaltig in der „FAZ“ davor gewarnt, dass sich der Forschungsstandort Deutschland zum Gespött in der Welt mache, wenn man Laborzeiten Forscherinnen und Forschern mit der Stechuhr zuordne. Warum soll das eigentlich nur bei universitärer Forschung gelten und bei den besser bezahlten Forscherinnen und Forschern in der Wirtschaft nicht?

Das ist doch absurd!

All das atmet den Geist des Misstrauens gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dabei hatten Sie im Koalitionsvertrag geschrieben, die Vertrauensarbeitszeit zu schützen. Der sehr geschätzte Kollege Kober hat zu Recht festgestellt: Mit Ihrem Vorschlag ist Vertrauensarbeitszeit tot. - So sagte es wörtlich der Kollege Kober, der ja sicher zu den bemerkenswerten Vorstellungen von Herrn Heil noch Kluges beitragen kann.

Wir halten nichts davon. Wir sagen: Arbeit, gerade kreative Arbeit, lebt von Vertrauen. Gerade Arbeitgeber haben übrigens in der Pandemie doch zum Teil erst lernen müssen, dass nicht Kontrolle jeden Schrittes, sondern Vertrauen in die verabredete Zielerreichung das ist, was gute Arbeitsbedingungen ausmacht. Deswegen wird es höchste Zeit für wirklich angemessene, moderne Arbeitszeitformen, die es ermöglichen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren - das ist immer ein Thema -, und die Gewinnung von Fachkräften erleichtern.

Wir schlagen vor, Vertrauensarbeitszeit umzusetzen, wo immer sie praktikabel ist, und endlich ein Mehr an Flexibilität mit wirksamem Arbeitnehmerschutz zu verbinden. Dazu ist die Arbeitszeitrichtlinie der EU eine gute Vorgabe. Sie sieht Wochenarbeitszeit statt Tagesarbeitszeit vor. Wir wollen das maßvoll umsetzen.

Wir sagen: Bei gefahrgeneigter Arbeit soll es bei der Regelung zur Tagesarbeitszeit bleiben. Aber wir vertrauen eben den Menschen, dass sie dies sinnvoll nutzen.

Kurzum mein Appell: Stimmen Sie einfach unserem Antrag zu! Dann erhält das Arbeitsministerium den Auftrag, einen Gesetzentwurf vorzulegen, von dem dann sogar Johannes Vogel sagen wird: Darüber scheint Hubertus Heil nachgedacht zu haben.

Herzlichen Dank.