„Der durch den Referentenentwurf von Bundesminister Heil drohende Schleichweg zum bedingungslosen Grundeinkommen führt in die Irre. Das beabsichtigte Aussetzen aller Sanktionen bedeutet die Abkehr vom Grundsatz des Förderns und Forderns. Das ist mit der Union nicht zu machen. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf so nicht zu verabschieden, sondern zumindest ganz erheblich zu verändern! Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich sanktionsbewehrte Mitwirkungspflichten der Leistungsempfänger bejaht. Die Begrenzung dieser Sanktionen durch das Gericht werden von den Jobcentern längst umgesetzt. Im Übrigen haben mehr als 95 Prozent der Arbeitslosengeld-II-Empfänger nie mit Sanktionen zu tun. Die Aussetzung der Sanktionen ist auch denen gegenüber ein falsches Signal, die ihren Mitwirkungspflichten selbstverständlich nachkommen. Zudem ist es ungerecht gegenüber denjenigen, die mit ihren Steuern Sozialleistungen erst möglich machen, wenn Mitwirkungspflichten nicht durchgesetzt werden oder gar ganz auf sie verzichtet wird. Ein bedingungsloses Grundeinkommen macht aus Menschen bloße Leistungsempfänger und verzichtet auf den Anspruch, ihnen Wege in eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung durch Arbeit zu eröffnen."