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Kinder- und Jugendhilfe in Impfgruppe mit erhöhter Priorität aufgenommen

Solange die Corona-Impfstoffe noch knapp sind, muss ihre Vergabe sehr gezielt und nachvollziehbar erfolgen. Vorrang haben derzeit Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeeinrichtungen, die über 80-Jährigen sowie Menschen in Pflege- und Gesundheitsberufen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind.

Anschließend wird der Empfängerkreis schrittweise erweitert. Die Einzelheiten regelt die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Diese ist nun neugefasst worden – und umfasst künftig auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe.

Dies begrüßen der Bundestagsabgeordnete Hermann Gröhe und die Landtagsabgeordnete Heike Troles ausdrücklich:

„Wir kennen die wichtige Arbeit des Raphaelshauses in Dormagen und des Hauses St. Stephanus in Grevenbroich aus vielen guten Gesprächen. Daher haben wir uns gerne für das berechtigte Anliegen einer besseren Berücksichtigung bei der Impfreihenfolge eingesetzt. Denn Corona stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe, die ihre wichtige Arbeit zumeist in persönlichem Kontakt mit jungen Menschen leisten, vor besondere Herausforderungen. Dass sie nun in die Impfgruppe mit erhöhter Priorität aufgenommen wurden, ist eine gute Nachricht!“, so die beiden Abgeordneten.