Im Deutschen Bundestag haben zwei Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Selbsttötungshilfe keine Mehrheit gefunden. Ich bedauere es, dass der Gesetzesentwurf der Abgeordneten Ansgar Heveling, Lars Castellucci sowie weiterer Kolleginnen und Kollegen, an dem auch ich mitgearbeitet habe, keine Mehrheit fand. Weiterhin gilt unmittelbar die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die jede Form der Selbsttötungshilfe gestattet. Ich halte es jedoch für geboten und auch im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, nicht nur den Freiraum für eine freiverantwortliche Selbsttötung unter Inanspruchnahme auch organisierter Selbsttötungshilfe zu gewährleisten, sondern dies auch mit einem wirksamen Schutzkonzept zu verbinden. Das Ziel eines solchen Schutzkonzeptes sollte es ein, sicherzustellen, dass im Falle einer derartigen Inanspruchnahme der Selbsttötungswunsch nicht beispielsweise auf einer seelischen Erkrankung oder auf Druck von außen beruht. Zugleich begrüße ich es, dass ein Antrag mit Maßnahmen der sogenannten Suizidprävention, die Selbsttötungen vorbeugen sollen, eine große Mehrheit fand. Dieser Antrag war von Unterstützern beider Gesetzesentwürfe, mich eingeschlossen, eingebracht worden.