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Die neue Grundsicherung der CDU

Qualifizierung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen spürbar verbessern - eine Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur neuen Grundsicherung der CDU

„Mit der neuen Grundsicherung wollen wir die Qualifizierung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen spürbar verbessern. In Zeiten des Arbeitskräftemangels möchten wir auch den Menschen eine Chance auf Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnen, die schon länger arbeitslos sind. Die allermeisten von ihnen wollen arbeiten. Häufig ohne Schul- oder Berufsabschluss oder ohne hinreichende Deutschkenntnisse bleibt ihnen zumeist nur Gelegenheitsarbeit im Niedriglohnsektor. Auf dem Weg zu einer dauerhaft existenzsichernden Beschäftigung braucht es umfassende Betreuung und qualifizierende Unterstützung. Dazu müssen wir die Jobcenter endlich auskömmlich ausstatten. Es muss Schluss sein mit der falschen Politik der Ampel, den Eingliederungstitel für Maßnahmen der Vermittlung in Arbeit als Spargroschen zu missbrauchen. Mehr Chancen auf Teilhabe und Eigenverantwortung machen einen starken Sozialstaat aus, nicht immer höhere Geldleistungen bei bloßer Verwaltung der Leistungsbezieher.                        

Fachliche Weiterbildungen und Spracherwerb wollen wir zweckmäßig auch berufsbegleitend organisieren, um Menschen schneller in Beschäftigung zu bringen. Für mehr Arbeitsanreize gestalten wir zudem die Hinzuverdienstmöglichkeiten attraktiver, damit den Menschen, die ihre Arbeitszeit erhöhen, auch mehr Geld übrigbleibt.

Wir setzen auf das Prinzip des Förderns und Forderns: Ein Sozialstaat, der vor Mitwirkungs- und Arbeitsverweigerern kapituliert, verliert an Zustimmung bei denen, die ihn mit ihren Beiträgen und Steuern erst ermöglichen. Daher erweitern wir die Sanktionsmöglichkeiten unter Ausschöpfung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in extremen Fällen bis hin zur vollständigen Leistungsverwirkung. Wer arbeiten kann und eine angebotene Arbeit ablehnt, ist nicht bedürftig. Solidarität ist keine Einbahnstraße, sie nimmt auch Leistungsbezieher in die Pflicht, das ihnen Mögliche beizutragen. Dazu gehört neben der Einhaltung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten sowie von Terminen auch der vorrangige Einsatz des eigenen Vermögens, wenn ein solches vorhanden ist.“