Liebe Leserinnen,
liebe Leser,
Sie haben es sicher schon mitbekommen: In diesen Tagen feiert unser Grundgesetz seinen 70. Geburtstag. Ich finde, das ist ein guter Anlass, um einmal zu überlegen, was unsere Verfassung für jeden einzelnen von uns bedeutet. Ich zum Beispiel muss an meine Eltern denken: Sie sind 1958 aus der DDR nach Westdeutschland geflohen – angezogen von der Strahlkraft der Freiheit, für die das Grundgesetz steht. Was genau diese Strahlkraft ausmacht, das habe ich schon als Kind verstanden, als ich bei Verwandtenbesuchen in Sachsen etwas von der Gängelei des Unrechtsstaates mitbekommen habe. Freie Meinungsäußerung? In der DDR undenkbar. Mitarbeit in der kirchlichen Jugendarbeit? Wurde mit größtem Argwohn beäugt.
Später, im Jura-Studium, habe ich dann mein besonderes Interesse an unserer Verfassung und allem, was mit Staatsrecht zu tun hat, entdeckt. Dort habe ich verstanden, dass der wichtigste Satz des Grundgesetzes direkt am Anfang steht. In Artikel 1 heißt es nämlich: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dieser Grundsatz ist unverrückbar. Als Lehre aus der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft erteilt er jeder Form von Ausgrenzung und Rassismus eine eindeutige Absage.
Zugleich habe ich im Studium aber auch gelernt, dass die Kraft des Grundgesetzes mitunter erst entfaltet werden musste. Dass zum Beispiel eine Reihe von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts notwendig war, um die Gleichberechtigung von Mann und Frau, wie sie seit 1949 in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert ist, entscheidend voranzubringen.
Heute habe ich als Bundestagsabgeordneter quasi „beruflich“ mit dem Grundgesetz zu tun, war eine Zeitlang als Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sogar ausdrücklich für Fragen des Verfassungsrechts zuständig. Als Politiker nehme ich auch die vom Grundgesetz ausgehende Einladung zur „Mitmach-Demokratie“ sehr ernst: Mit Menschen über ihre Standpunkte ins Gespräch kommen, andere Meinungen respektieren, für einen starken Wettstreit der Ideen eintreten. Das tue ich mit Leidenschaft! So bin ich zum Beispiel regelmäßig Schirmherr bei Veranstaltungen der Konrad-Adenauer-Stiftung im Rhein-Kreis Neuss, bei denen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern über wichtige gesellschaftliche Themen diskutieren. Kommen Sie doch mal vorbei! Zum Beispiel am 5. Juli im Bettina-von-Arnim-Gymnasium in Dormagen: Dort können wir – passend zum Jubiläum! – den ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Ferdinand Kirchhof, begrüßen und mit ihm über das Grundgesetz reden. Los geht es um 18 Uhr, anmelden können Sie sich schon jetzt unter kas-rheinland@. Ich freue mich darauf, Sie zu sehen! kas.de
Bis dahin grüßt Sie herzlich aus Berlin
Ihr
Hermann Gröhe MdB