1. Wir sorgen für mehr bezahlbaren Wohnraum:
Das Baukindergeld kann seit September 2018 bei der KfW beantragt werden. Pro Kind und Jahr erhalten Eltern zehn Jahre lang 1.200 Euro, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt (bei einem Kind; 15.000 Euro für jedes weitere Kind). Dies gilt für Neubau oder Erwerb von Bestandswohnraum im Zeitraum 1. Januar 2018 – 31. Dezember 2020.
Wir wollen den Anstieg der Mieten bremsen. So muss der Vermieter im Geltungsbereich der Mietpreisbremse dem Mieter nun über die Vormiete Auskunft erteilen, wenn er sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse beruft und er 10 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen will. Bundesweit ist zudem die Modernisierungsumlage in Form einer möglichen Mieterhöhung von 11 auf 8 Prozent pro Jahr gesenkt worden. (In Kraft getreten am 1. Januar 2019.)
Wir haben das Vergaberecht im Baubereich flexibilisiert, um schneller neuen Wohnraum und die entsprechende Infrastruktur zu schaffen. Diese Änderung nutzt vor allem kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften. Konkret sind die Schwellenwerte für freihändige Vergaben auf 100.000 Euro sowie für beschränkt-öffentliche Ausschreibungen auf 1 Million Euro erhöht worden. (VOB/A-Änderung am 1. März 2019 in Kraft getreten.)
Wir ändern das Grundgesetz, damit der Bund die Länder gezielt beim sozialen Wohnungsbau unterstützen kann; dafür sind im Koalitionsvertrag als prioritäre Maßnahme in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 2 Milliarden Euro vorgesehen. Die Länder sind zuständig für den sozialen Wohnungsbau, allerdings ist der Bund angesichts der Wohnungsnot bereit zu helfen, mehr bezahlbaren Wohnraum für Bürger mit geringen finanziellen Möglichkeiten zu schaffen. (Bundestag hat GG-Änderung beschlossen, Bundesrat stimmt am 15. März 2019 ab.)
Wir erhöhen steuerliche Anreize für den Neubau von Mietwohnungen, indem wir eine Sonderabschreibung für im Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 31. Dezember 2021 beantragte Bauvorhaben einführen. (Sonder-AfA, im Bundestag beschlossen, liegt zur Entscheidung im Bundesrat.)
2. Wir sorgen für einen starken Staat und garantieren innere Sicherheit:
Der Staat muss schlagkräftig gegenüber kriminellen Strukturen sein und ebenso den Bürgern die effiziente Durchsetzung ihrer Rechte gewährleisten. Bund und Länder haben deshalb einen Pakt für den Rechtsstaat geschlossen und hierfür konkrete Maßnahmen in vier Bereichen beschlossen: Es sollen 2.000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen werden, um die Justiz zu entlasten. Gerichtsverfahren sollen beschleunigt und vereinfacht werden. Die Digitalisierung der Justiz und Polizei soll zügig vorangebracht werden. Auch der Opferschutz wird gestärkt. Die Länder erhalten vom Bund für die Umsetzung insgesamt 220 Millionen Euro. (Pakt geschlossen im Januar 2019.) Wir stärken den Staat, indem wir mehr Stellen bei den Sicherheitskräften schaffen. Im Koalitionsvertrag haben wir für diese Legislaturperiode allein zusätzliche 7.500 Stellen beim Bund vereinbart. Davon sind in den Haushalten 2018 und 2019 bereits 4.000 Stellen vor allem für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt beschlossen. (Haushalte verabschiedet.)
Der Bund hilft den Ländern mit insgesamt über 160 Millionen Euro bis 2022, damit diese mehr in neue Einsatzfahrzeuge bei Feuerwehr und Rettungsdiensten investieren. (Haushalt 2019 verabschiedet.)
Mit der „Eine-für-alle-Klage“ wird die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher verbessert. Bestimmte Verbände können seit dem 1. November 2018 im Namen von Verbrauchern einen Schaden gerichtlich feststellen lassen oder einen Vergleich abschließen. (Musterfeststellungsklage, Gesetz in Kraft.)
3. Wir verbessern Pflege und Gesundheitsversorgung:
Wir sorgen für etwa 13.000 neue Pflegepersonalstellen und erleichtern die Ausbildungsfinanzierung von Gesundheitsfachberufen in Kliniken. Jede neue Pflegestelle am Krankenhausbett wird von den Krankenkassen voll refinanziert, sodass die Personalausstattung verbessert wird. (Pflegepersonal-StärkungsG, in Kraft getreten am 1. Januar 2019.)
Wir haben die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe verabschiedet, um die Ausbildung ab dem Jahr 2020 zu reformieren. Die bisher getrennten Ausbildungen für Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege werden zu einer Pflegeausbildung zusammengeführt. Das Schulgeld, das Azubis in einigen Ländern heute noch zahlen, wird abgeschafft, stattdessen wird künftig eine Ausbildungsvergütung bezahlt. (Verordnung erlassen.)
Wir sorgen für schnellere Arzttermine und eine bessere ärztliche Versorgung. Konkrete Verbesserungen für gesetzlich Versicherte sollen durch einen Ausbau der Terminservicestellen (z.B. durch 24-Stunden-Erreichbarkeit und Online-Terminvergabe) sowie ein besseres Sprechstundenangebot in den Praxen erreicht werden. Vertragsärzte sollen für die Versorgung von gesetzlich Versicherten künftig 25 statt 20 Sprechstunden pro Woche anbieten. Zusätzlich sind Vergütungsanreize für Ärzte für die Aufnahme von neuen Patienten vorgesehen. Zudem sollen regionale Zuschläge und die Aufhebung existierender Zulassungssperren die medizinische Versorgung im ländlichen Raum verbessern. (Bundestag beschließt Terminservice- und Versorgungsgesetz am 14. März 2019.)
4. Wir stärken die soziale Sicherheit und den Zusammenhalt:
Wir haben ein Rentenpaket geschnürt. Darin haben wir die Mütterrente um einen halben Rentenpunkt für Mütter erhöht, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind. Zudem haben wir Verbesserungen für krankheitsbedingte Frührentner geschaffen und eine doppelte Haltelinie für Rentenniveau und Beitragssatz eingeführt. Geringverdiener werden bei den Sozialabgaben ohne Einbußen beim Rentenanspruch entlastet. (In Kraft getreten am 1. Januar 2019.)
Neben dem bestehenden Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeitarbeit haben wir einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) für Unternehmen ab 46 Mitarbeitern neu eingeführt. Für Unternehmen mit 46 bis 200 Mitarbeitern ist die Zahl der Mitarbeiter, denen sie Brückenteilzeit gewähren müssen, begrenzt. Der neue Anspruch ist – ebenso wie im Fall der zeitlich unbegrenzten Teilzeit – nicht an das Vorliegen bestimmter Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gebunden. (In Kraft getreten am 1. Januar 2019.)
5. Wir sorgen für gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft:
Wir haben zum 1. Januar 2019 den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte abgesenkt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung im gleichen Umfang steigen werden, da die Verbesserungen im Pflegebereich Geld kosten. Des Weiteren können Beschäftigte, die vom Strukturwandel durch die Digitalisierung betroffen sind, bei der Weiterbildung besser gefördert werden. Die Weiterbildungsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit wurde gestärkt. Für Arbeitnehmer, die häufig nur Beschäftigungen mit kurzer Dauer ausüben, wurde der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtert. (In Kraft getreten am 1. Januar 2019.)
Wir sorgen für Wettbewerbsgleichheit im Internethandel, indem für Umsatzsteuerausfälle Plattformbetreiber haften sollen. (Gesetz in Kraft.)
6. Wir sorgen für Familien und Kinder:
Wir setzen unsere Politik des Kita-Ausbaus mit dem Gute-Kita-Gesetz fort. In den letzten 10 Jahren hat der Bund rund 11 Milliarden Euro in Kitas und deren Betrieb investiert. Bis 2022 nehmen wir weitere 5,5 Milliarden Euro dafür in die Hand. Unsere Botschaft lautet: Die Mittel sollten vor allem in die Qualität der Betreuung fließen. Für Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sollen außerdem die Elternbeiträge entfallen. Zudem sorgen wir mit dem Baukindergeld und der Erhöhung des Kindergeldes für Familien und Kinder. (In Kraft getreten am 1. Januar 2019.)
Für einkommensschwache Familien sieht das Familienstärkungsgesetz Verbesserungen bei den Sozialleistungen vor: Wir wollen den Kinderzuschlag erhöhen. Daneben wird etwa das Schulstarterpaket auf 150 Euro erhöht und werden Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung entfallen. (Das Gesetz wird im März 2019 im Bundestag verabschiedet.)
7. Wir entlasten die Bürger und sorgen für solide Finanzen:
Mit den verabschiedeten Bundeshaushalten 2018 und 2019 setzen wir die Politik der schwarzen Null fort, investieren in die Zukunft, stärken die innere und äußere Sicherheit und finanzieren Maßnahmen für den sozialen Zusammenhalt. Die Schuldenstandquote sinkt erstmals seit 2002 unter den Schwellenwert von 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, wie ihn der Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgibt. (Gesetze in Kraft.)
Wir haben Beitragsentlastung für die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer und Rentner geschaffen. Wir sind zur paritätischen Beitragsfinanzierung auch des Zusatzbeitrags zurückgekehrt, das bedeutet: Der Beitrag wird zu gleichen Anteilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Kleinselbständige wurde halbiert auf 171 Euro. Insgesamt bringt das Gesetz eine Entlastung in Höhe von 8 Milliarden Euro pro Jahr. Ehemalige Soldaten auf Zeit erhalten zudem Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung. (In Kraft getreten am 1. Januar 2019.)
Wir erhöhen ab dem 1. Juli 2019 das Kindergeld um 10 Euro sowie seit dem 1. Januar 2019 den Kinderfreibetrag um 192 Euro. Wir heben den steuerlichen Grundfreibetrag an und bauen die kalte Progression ab. Dieses Paket entlastet die Steuerzahler und dabei insbesondere Familien bis 2022 um insgesamt mindestens 35 Milliarden Euro. (Familienentlastungsgesetz in Kraft.)
8. Wir sorgen für saubere Luft und Mobilität:
Die Bundesregierung hat mit dem „Konzept für saubere Luft und Mobilität“ im Herbst 2018 ein Maßnahmenpaket für die deutschen Städte vorgelegt. Fahrverbote vor allem für Dieselfahrer sollen damit soweit wie möglich vermieden werden.
Ein Baustein ist die Förderung von sauberen Bussen im öffentlichen Nahverkehr der Städte. Dafür stellt der Bund insgesamt bis 2020 eine Milliarde Euro zur Verfügung.
Fahrverbote in Innenstädten sind eine sehr einschneidende Maßnahme. Damit auch hier das Gebot der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und nicht über das Ziel hinausgeschossen wird, ändern wir das Bundesimmissionsschutzgesetz. Wir regeln, dass Verkehrsverbote in Gebieten unverhältnismäßig sind, in denen der Stickstoffdioxidwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten wird. Damit sollen zumindest in Städten mit nur leichten Grenzwertüberschreitungen künftig Fahrverbote vermieden werden. Zudem ändern wir das Straßenverkehrsgesetz, um bei Fahrverboten dafür zu sorgen, dass Kontrollen verhältnismäßig bleiben: Es soll keine festinstallierten Blitzer geben, die den ganzen Tag alle Fahrzeuge erfassen. (Bundestag beschließt die beiden Gesetze am 14. März 2019.)
9. Wir modernisieren unsere Infrastruktur:
Nach intensiven Beratungen zwischen Bundestag und Bundesrat stehen wichtige Änderungen am Grundgesetz bevor. Damit ermöglichen wir Finanzhilfen des Bundes in den Bereichen Digitalisierung der Schulen, sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehrsstraßen, ohne die Zuständigkeit der Länder anzutasten. Allein für moderne Schulen will der Bund 5 Milliarden Euro bis 2022 ausgeben. (Im Bundestag beschlossen am 21. Februar 2019; der Bundesrat entscheidet am 15. März 2019.)
Wir haben den Fonds „Digitale Infrastruktur“ eingerichtet, der zu 70 Prozent in den Gigabit-Netzausbau fließt und zu 30 Prozent als Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen.
Bis 2023 helfen wir den Kommunen mit 240 Millionen Euro, mehr in die Sanierung ihrer Sporthallen, Schwimmbäder und Kultureinrichtungen zu investieren. Damit setzen wir unsere Hilfen in diesem Bereich konsequent fort. (Haushalt 2019 verabschiedet.)
Die neue Autobahn-GmbH des Bundes ist gegründet und intensiviert ihre Aufbauarbeit. Damit ist der nächste Schritt getan zur Übernahme von Planung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung der knapp 13.000 Kilometer langen Autobahnen durch den Bund ab 2021. Damit wollen wir unser gutes Autobahnnetz effizienter ausbauen und erhalten.
Bei der Verkehrsinfrastruktur haben wir die Planung erleichtert, um die Rekordmittel schneller investieren zu können. Alle Planungsunterlagen sind künftig im Internet zu veröffentlichen, das erleichtert die Bürgerbeteiligung. Bei der Schiene wird die bereits bestehende Liste der Vorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht einzige Gerichtsinstanz ist, fortgeschrieben. (In Kraft getreten am 7. Dezember 2018.)
10. Wir steuern und begrenzen Zuwanderung:
Wir haben den Anspruch auf Familiennachzug für vorübergehend anerkannte Asylbewerber (subsidiär Schutzberechtigte) abgeschafft und lassen aus humanitären Gründen nur ein kleines Kontingent von bis zu 1.000 nachziehenden Familienangehörigen pro Monat zu. (In Kraft getreten am 1. August 2018.)
Wir haben im Bundestag erneut beschlossen, dass Tunesien, Algerien und Marokko – sowie nun auch Georgien – künftig zu den sicheren Herkunftsstaaten gehören sollen, nachdem im Jahre 2017 die Einstufung am Votum des Bundesrates gescheitert war. Asylanträge von Antragstellern aus diesen Ländern können bei der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten schneller und unkomplizierter bearbeitet werden. Auch die rechtliche Handhabung von Abschiebungen wird einfacher und schneller. (Das Gesetz liegt zur Entscheidung im Bundesrat.)
Wir haben anerkannte Asylbewerber zur Mitwirkung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren verpflichtet. Das bisherige Fehlen einer solchen Pflicht hatte sich insbesondere bei im schriftlichen Verfahren erteilten Anerkennungen als problematisch erwiesen. (Änderung Asylgesetz in Kraft getreten am 12. Dezember 2018.)
Das Faktenblatt der CDU/CSU-Budnestagsfraktion finden Sie auch hier.