Gröhe: „Die Ergebnisse der Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ bieten die Chance für die Erneuerung eines nachhaltigen Rentenkonsens in der Politik und mit den Sozialpartnern.
Für uns ist es dabei zentral, die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente dauerhaft zu gewährleisten, beim unvermeidlichen erheblichen Finanzbedarf dem Gebot der Generationengerechtigkeit gerecht zu werden und die zusätzliche Altersvorsorge betrieblicher oder privater Natur zu stärken.
Die nachhaltige Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente verlangt, dass sowohl Beitrags- und Steuerzahler als auch Rentenempfänger einen Beitrag erbringen. Nur die Einnahmenseite in den Blick zu nehmen, reicht nicht aus, wenn wir eine Überforderung kommender Generationen und der Wirtschaftskraft unseres Landes vermeiden wollen.“
Stracke: „Es braucht Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Dem dienen unsere Vorschläge für verbindliche und perspektivische Haltelinien. Die verbindlichen Haltelinien sind dabei für einen Zeitraum von sieben Jahren vorgesehen, die perspektivischen Haltelinien für einen Zeitraum von 15 Jahren. Für die Haltelinien beim Sicherungsniveau ist ein Korridor zwischen 44 und 49 Prozent vorgesehen, für den Beitragssatz ein Korridor zwischen 20 und 24 Prozent.
Dabei gilt auch weiterhin: Die Renten werden auch zukünftig steigen, Rentnerinnen und Rentner an der Wohlstandsentwicklung unserer Gesellschaft teilhaben. Allerdings kann der Rentenanstieg geringer ausfallen als der Lohnanstieg.
Das Renteneintrittsalter wird bis 2031 auf 67 Jahre ansteigen, derzeit besteht kein weiterer Handlungsbedarf in diesem Bereich. 2026 soll ein zu gründender Alterssicherungsbeirat Vorschläge im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Renteneintrittsalters machen.
Vorschläge für eine Stärkung von Prävention und Rehabilitation, die auf ein gesundes Arbeiten bis zum Renteneintritt zielen, liegen uns dabei besonders am Herzen.“
Gröhe: „Wir warnen eindringlich davor, jetzt beim Rentenniveau oder Renteneintrittsalter mit einseitigen Vorfestlegungen vorzupreschen und so die Chancen für einen nachhaltigen Rentenkonsens aufs Spiel zu setzen. Wichtig für CDU und CSU war stets der Blick auf das Gesamtniveau der Altersvorsorge und die Stärkung der zusätzlichen Altersvorsorge. Hierzu konnten wir im Kommissionsbericht wichtige Empfehlungen verankern.
Wir wollen zügig die sogenannte Riester-Rente entbürokratisieren und ihre Förderung verbessern. Ein neues kostengünstiges Standardprodukt soll die zusätzliche Altersvorsorge erleichtern. Dabei soll sich der Staat die Möglichkeit offenhalten, mit öffentlichen Trägern selbst ein entsprechendes Produkt anzubieten. Unser Ziel ist eine möglichst umfassende Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge bis 2025. Gelingt dies nicht, so ist auch eine verpflichtende zusätzliche Altersvorsorge zu prüfen, die hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu tragen wäre. Entsprechende Vorschläge sollen ebenfalls bis 2025 entwickelt werden, um bei Bedarf zügig handeln zu können.
Auch mit der Bezugnahme auf die Gesamtbelastung durch alle Sozialversicherungsbeiträge insgesamt und der Betonung der Notwendigkeit, Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit zu berücksichtigen, wird ein zentrales Anliegen von CDU und CSU aufgenommen.
Auskömmliche Altersvorsorge und Generationengerechtigkeit bleiben eine Daueraufgabe. Ungewissheiten vor allem über die weitere wirtschaftliche Entwicklung verlangen die Bereitschaft, immer wieder die „Stellschrauben“ der Rentenpolitik zu überprüfen und dabei zugleich die notwendige Verlässlichkeit zu gewährleisten.“
Den Abschlussbericht der Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" finden Sie hier.