Unterstützung gibt es zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres nun von der Bundesregierung: Im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten gefördert, die eine Berufsausbildung anbieten und in den Monaten April und Mai Umsatzeinbußen von mehr als 60 Prozent erlitten haben. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2.000 Euro – vorausgesetzt, sie halten die Zahl ihrer Ausbildungsplätze. Unternehmen, die ihr Ausbildungsangebot erhöhen, erhalten 3.000 Euro. Weiterhin erhalten Unternehmen, die trotz eines Arbeitsausfalls von mindestens 50 Prozent weiter ausbilden, 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Wenn Unternehmen die Ausbildung nicht fortsetzen können, können andere Betriebe zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Und schließlich erhalten Unternehmen, die aus Corona-bedingt insolventen Betrieben Auszubildende übernehmen, je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro.
Hermann Gröhe, direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Neuss, Dormagen, Grevenbroich und die Gemeinde Rommerskirchen sowie stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, begrüßt die Unterstützung für die Ausbildung: „Die ‚duale Ausbildung‘, also die berufliche Ausbildung in Betrieb und Schule, ist ein deutsches Markenzeichen. Sie sichert jungen Menschen auf dem Arbeitsmarkt gefragte Fertigkeiten und eröffnet vielfältige Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Die Betriebe wiederum erhalten den erforderlichen Nachwuchs in der Belegschaft. Es ist deshalb gut, dass von Corona besonders betroffene Unternehmen nun durch das Bundesprogramm wichtige Unterstützung erhalten. Manches Unternehmen, des derzeit vor großen Herausforderungen steht, wird bald wieder Fachkräfte brauchen! Ausbildung sichert Zukunft für den Einzelnen und die Wirtschaft insgesamt – das gilt auch weiterhin!“
Im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ werden insgesamt 500 Millionen Euro bereitgestellt. Über die Förderbedingungen hatte die Bundesregierung direkt nach Kabinettsbefassung am 24. Juni Klarheit geschaffen. Antragstellung und Auszahlung erfolgen nun über die Arbeitsagenturen. Unternehmen aus dem Rhein-Kreis Neuss können sich bei Fragen an die Telefonnummer 02161 4041870 wenden. Jugendliche, die sich zu den Themen Ausbildung und Studium beraten lassen wollen, können sich jeden Tag zwischen 10 und 12 Uhr an die 02131 9542500 wenden.