Auch der Rhein-Kreis Neuss erhält Gelder aus dem Aufholprogramm: 320.000 Euro fließen an das Jugendamt der Stadt Grevenbroich, 283.000 Euro an das Jugendamt in Dormagen, 846.000 Euro nach Neuss, zudem erhält das Kreisjugendamt des Rhein-Kreises Neuss – zu dessen Zuständigkeitsgebiet auch die Gemeinde Rommerskirchen zählt – 273.000 Euro.
Die Landtagsabgeordneten Heike Troles und Dr. Jörg Geerlings sowie Hermann Gröhe als Bundestagsabgeordneter für Neuss, Dormagen, Grevenbroich und die Gemeinde Rommerskirchen freuen sich über diese finanzielle Unterstützung für die Jugendämter.
Heike Troles:
„Mit dem Aufholprogramm wollen wir Kindern und Jugendlichen neue Perspektiven nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ermöglichen. Ein Schwerpunkt ist die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe für Angebote der sozialen Arbeit an Schulen, Mittel für zusätzliche Freiwillige im Freiwilligen Sozialen oder ökologischen Jahr sowie für Angebote für Jugendarbeit. Darüber hinaus kann das Geld verwendet werden, um Jugendfreizeitangebote, internationale Jugendbegegnungen und Wochenend- und Ferienfreizeiten zu unterstützen.“
Dr. Jörg Geerlings:
„Das Land stellt gemeinsam mit dem Bund den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Jugendämtern) in Grevenbroich rund 320.000 Euro, in Dormagen rund 283.000 Euro und in Neuss 846.000 Euro zur Verfügung. Es soll für neue Angebote, zur Ausweitungbestehender Angebote oder zur Kompensation pandemiebedingter Mehrausgaben bei diesen Angeboten verwendet werden.“
Hermann Gröhe:
„Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Spuren auf den Seelen unserer Kinder hinterlassen. Den Kindern fehlte nicht nur lange Zeit das Miteinander in Schulen und Kitas, sondern auch die meisten Freizeit- und Sportangebote sowie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Das Miteinander mit Gleichaltrigen wurde damit sehr weitgehend beschränkt. Das Aufholprogramm soll dazu beitragen, wieder Spaß an Bewegung und Lebensfreude zu fördern und das Wir-Gefühl zu stärken, damit alle Kinder Zugang zu Bewegung und Gesundheit sowie sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe bekommen.
Die Mittelverteilung direkt auf die Kommunen gewährleistet, dass vor Ort entsprechend der konkreten Bedarfe Projekte, Angebote und Leistungen gefördert werden. Die Jugendämter können damit eigene Angebote und solche freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe fördern, damit Kinder und Jugendliche unterstützt und gestärkt werden.“